Allgemeine Geschäftsbedinungen
1.) Mit diesem Angebot bieten wir Ihnen das Immobilienobjekt und zugleich unsere
Dienste als Makler an. Der Inhalt unserer Offerte ist vertraulich und nur für den
Empfänger selbst bestimmt. Eine Weitergabe - auch von Einzelheiten - an Dritte ist
ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht gestattet; ansonsten haftet der Empfänger
bei Mißbrauch für den entstandenen Provisionsausfall.
2.) Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, daß sämtliche Angebots-
angaben richtig sind, da diese Angaben auf den Informationen des Grundeigentümers/
der Grundeigentümer beruhen. Schadensersatzansprüche uns gegenüber beschränken
sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Trotz aller Sorgfalt ist somit auch eine
Prospekthaftung ausgeschlossen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben daher vorbehalten.
3.) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen,
sich mit uns oder auch direkt mit dem Eigentümer/den Eigentümern in Verbindung
setzen. Die Maklercourtage zahlen Sie, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt/
die Objekte zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht direkt mit
gewirkt haben.
Die Vermittlungs- und / oder Nachweisprovision ist bei Vertragsabschluß zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Empfänger ( Käufer/Mieter) wie folgt zu
zahlen:
- bei Kaufverträgen von Immobilien:
6,25 % ( einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ) bezogen auf den Gesamtkaufpreis
- bei Mietverträgen für Wohnraum:
2 Nettokaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
bei Mietvertragen für Gewerberaum:
3 Nettokaltmieten zzgl. gesetztlicher Mehrwertsteuer
4.) Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist uns
dieses unverzüglich, d.h. bis spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Entgegennahme
unseres Angebots schriftlich unter Angabe der Quelle und des Angebotsdatums mit-
zuteilen.
5.) Der Empfänger ist damit einverstanden, daß wir bei den Verhandlungen auch für Ihren
zukünftigen Vertragspartner tätig sein dürfen. Der Anspruch auf Maklercourtage bleibt
bestehen, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zu stande
kommt, das in seinem wirtschaftlichen Umfang an die Stelle des ursprünglichen Geschäftes tritt.
6.) Wir haben Anspruch auf:
- Anwesenheit bei allen Verhandlungsgesprächen bzw. Erteilung der Nachrichten von
etwaigen Verhandlungsergebnissen,
- Anwesenheit bei der Beurkundung von Kaufobjekten sowie bei der Unterzeichnung von
Mietverträgen bei Mietobjekten,
- Überreichung einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages bzw. Mietvertrages.
7.) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die
unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im
übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
Rechtliche Hinweise:
Wir aktualisieren unsere Webseiten regelmäßig. Trotz aller Sorgfalt können sich die
Daten verändert haben. Eine Haftung oder Garatnie für die Vollständigkeit, Richtigkeit
und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden.
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